Der nachträgliche Aufbau einer Reifendruckregelanlage ermöglicht den bodenschonenden Gebrauch auch für ältere Güllefässer. Daneben ist die verkehrsrechtliche Sicherheit ein wichtiger Aspekt: „Der Zulassungsbesitzer muss den nachträglichen Aufbau von der zuständigen Landesregierung genehmigen und als Ergänzung in den Typen- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eintragen lassen“ steht in der Technikinfo-Broschüre der Vereinigung Lohnunternehmen Österreichs. Nähere Infos zum Thema auf http://www.lohnunternehmer.co.at/ im Downloadbereich | Technikeinsatz
Quelle: VACUTEC
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